Private Rentenversicherung – Altersvorsorge mit Steuervorteil

Private Rentenversicherung

Private
Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist im Prinzip eine modifizierte Kapitallebensversicherung. Allerdings steht der Todesfallschutz nicht im Fokus, sondern eine lebenslange Leibrente. Sprich die Private Rentenversicherung ist, wie man auch dem Namen entnehmen kann, eine Form der privaten Altersvorsorge.

Private Rentenversicherungen genießen grundsätzlich die gleichen steuerlichen Vorteile wie die Kapitallebensversicherung. Läuft der Vertrag wenigstens 12 Jahre und endet nicht vor dem 60. Geburtstag, winkt eine attraktive steuerliche Regelung.

Allerdings kann der Versicherungsnehmer zwischen Einmalzahlung und lebenslanger Leibrente wählen. Dementsprechend gelten auch leicht abgewandeltet steuerliche Regelungen.

Grundsätzlich gibt es die private Rentenversicherung genau wie die kapitalbildende Lebensversicherungen in klassischer und fondsgebundener Variante. Die klassische Rentenversicherung bietet eine feste Garantieverzinsung von derzeit 2,25 % (auf Beiträge abzüglich der Kosten), die fondsgebundene Variante nicht.

Private Rentenversicherung – Sparer brauchen langen Atem

Auch bei der privaten Rentenversicherung lassen sich die Versicherer ihre Leistung recht reichlich vergüten. Ein vorzeitiger Ausstieg ist daher meist mit hohen Verlusten verbunden. Eben verschuldet durch die Verteilung der Abschlussgebühren auf die ersten Beitragsjahre, Verwaltungs- und Stornokosten.

Wer eine private Rentenversicherung abschließt, sollte diese daher grundsätzlich auch bis zum Vertragsende durchhalten können. Schon daher ist von hohen Dynamiken in der Ansparphase Abstand zu nehmen. Zwar können auch private Rentenversicherungen vorrübergehend beitragsfrei gestellt werden, eine Ideallösung ist das jedoch nicht.

Zudem werden die Beiträge in der Ansparphase nicht steuerlich gefördert. Nur noch Riester Rente und Rürup Rente genießen diese Privilegien, allerdings werden sie auch nachgelagert besteuert.

Besteuerung der privaten Rentenversicherung

Die Besteuerung der privaten Rentenversicherung ist abhängig von der gewählten Auszahlungsvariante. Wird die Einmalzahlung gewählt, gelten praktisch die gleichen steuerlichen Regelungen wie bei der Kapitallebensversicherung:

  • Laufzeit Ansparphase mind. 12 Jahre
  • Rentenbeginn nicht vor dem 60. Geburtstag
  • Hälftige Versteuerung der Auszahlung abzüglich der Eigenbeiträge

Etwas komplizierter wird es, wenn der Versicherungsnehmer die lebenslange Leibrente wählt. In diesem Fall sind ebenfalls die Ertragsanteile zu versteuern, allerdings mit ansteigendem Renteneintrittsalter immer weniger. Bei Renteneintritt mit 67 sind 17 % der Erträge steuerpflichtig, mit 65 Jahren beispielsweise 18 % (mit 60 22%).

Tipps und Tricks zur privaten Rentenversicherung

Wenn Sie sich die Option auf eine Einmalzahlung offen halten möchten, sollten Sie auf wenigstens 12 Jahre Ansparzeit achten, denn nur dann gilt die steuerlich attraktive Regelung. Soll definitiv die Leibrente gewählt werden, ist die Laufzeit unerheblich, aber das Renteneinstiegsalter relevant. Die günstige Ertragsanteilige Versteuerung gilt auch bei der Sofortrente, sprich wenn kurz vor Rentenbeginn eine größere Summe einbezahlt und diese anschließend verrentet wird.

Die private Rentenversicherung ist grundsätzlich an die Lebenserwartung der Bevölkerung gekoppelt. Da Frauen statistisch gesehen eine deutlich höhere Lebenserwartung als Männer genießen, erhalten sie deutlich geringere Leistungen aus der privaten Rentenversicherung. Für Frauen ist daher eher ein sogenannter Uni Sex Tarif zu empfehlen, so wie es beispielsweise grundsätzlich jede Riester Rente ist. Letztgenannte kann man beispielsweise auch ungefördert besparen.